Sollen Arbeitsprozesse in einer reinen Umgebung durchgeführt werden, stellt sich teilweise die Frage, ob ein Sauberraum ausreicht oder die Errichtung eines Reinraumes erforderlich ist. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, in welchen Fällen die jeweilige Sauberkeitsstufe – Sauberraum oder Reinraum – nötig ist.
Einer der Hauptunterschiede zwischen einem Sauberraum und einem Reinraum ist die in dem jeweiligen Bereich maximal zulässige Partikelgrösse. In einem Reinraum beträgt die maximal zulässige Partikelgrösse in der Luft 5 μm. In einem Sauberraum hingegen dürfen die Partikel auf den Bauteilen eine Grösse von bis zu 600 μm haben. Die Einheit «μm» steht für Mikrometer. Auch die Messung der Partikel unterscheidet sich. Im Reinraum wird die Luft mit Hilfe von Partikelzählern untersucht. Im Sauberraum werden Bauteile gewaschen. Danach werden die Partikel aus der Waschlösung extrahiert und die Partikelgrösse mit Hilfe eines Mikroskopes festgestellt.
Ein weiterer Unterschied zwischen Sauberraum und Reinraum sind die Parameter, die gemessen werden. Im Sauberraum werden in der Regel nur die Partikel gemessen, während im Reinraum auch die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit und der Überdruck gemessen werden. Neben Partikeln werden im Reinraum ausserdem Keime gemessen.
Und schliesslich gibt es noch einen Unterschied in Bezug auf die Lüftungs- und Filtertechnik. Im Sauberraum ist nur eine Technik mittleren Grades eingebaut. Es wird dort eine wesentlich geringere Luftwechselrate (ab zehn Luftwechseln pro Stunde) erreicht als im Reinraum, wo die eingebaute Lüftungstechnik wesentlich komplexer und die Luftwechselrate mit bis zu 30 Luftwechseln pro Stunde wesentlich höher ist. Die bessere Technik im Reinraum führt jedoch zu höheren Kosten.
Im Übrigen ähnelt sich der Aufbau eines Sauberraums mit demjenigen eines Reinraums, wobei der Reinraum in der Regel mit Edelstahlmöbeln ausgestattet wird, während dies im Sauberraum nicht unbedingt erforderlich ist.
Neben der Normierung der Klassensysteme für Reinräume gibt es auch eine Normierung von Sauberkeitsbereichen im Allgemeinen, die sowohl die Reinräume als auch die Sauberräume betrifft. Die Sauberkeitsbereichs-Normierung findet sich in der sogenannten Richtlinie VDA 19.2. Darin werden die Sauberkeitsbereiche in vier verschiedene Sauberkeitsstufen eingeteilt:
Im nicht regulierten Bereich (Sauberkeitsstufe 0, SaS0) werden abtrennbare Arbeitsprozesse in demselben Bereich durchgeführt wie andere Arbeitsprozesse auch. Eine sauberkeitsorientierte Einrichtung dieses Bereiches erfolgt nicht. Eine Kennzeichnung dieses Bereiches erfolgt ebenfalls nicht.
Die Sauberzone (Sauberkeitsstufe 1, SaS1) hingegen ist ein durch eine Bodenmarkierung abgetrennter Bereich, in dem sauberkeitsorientierte Arbeitsprozesse durchgeführt werden. Anstatt mit einer Bodenmarkierung kann die Abgrenzung auch durch Trennwände oder Streifenvorhänge erfolgen. Personen, die die Sauberzone betreten wollen, müssen sich an die Sauberkeitsregulierung halten. Auch Materialien, die in die Sauberzone verbracht werden, müssen der Sauberkeitsregulierung entsprechen. Abgesehen von der Raumklimatisierung wird in der Sauberzone keine Reinlufttechnik verwendet. Die Sauberzone wird als solche gekennzeichnet.
Der Sauberraum (Sauberkeitsstufe 2, SaS2) ist baulich von anderen Räumlichkeiten abgetrennt und fest installiert. Personen, die den Sauberraum betreten wollen und Materialien, die dorthin verbracht werden, müssen den Sauberkeitsrichtlinien entsprechen. Abgesehen von der Raumklimatisierung wird auch im Sauberraum keine Reinlufttechnik verwendet. Der Sauberraum wird als solcher gekennzeichnet.
Auch beim Reinraum (Sauberkeitsstufe 3, SaS3) handelt es sich um eine feste bauliche Installation, die von anderen Bereichen abgegrenzt ist. Die Arbeitsprozesse, die in einem Reinraum stattfinden, unterliegen strengen Reinheitsrichtlinien. Personen und Materialien können zum Beispiel nur über Schleusen in den Reinraum gelangen. Im Reinraum kommt die Reinlufttechnik auch zur Filterung von Partikeln aus der Luft zum Einsatz. Der Reinraum wird als solcher gekennzeichnet.
Wenn nicht zwingend verhindert werden muss, dass die Partikelgrösse von 5 μm in der Luft überschritten wird, dann empfiehlt sich ein Sauberraum, da die Investitionskosten und die Betriebskosten für Lüftung, Filter und Überwachung beim Sauberraum niedriger sind als beim Reinraum. Im Sauberraum beträgt die maximal zulässige Partikelgrösse auf den Bauteilen 600 μm.
Welche maximale Partikelgrösse bei der jeweiligen Anwendung zulässig ist, hängt davon ab, bei welcher Partikelgrösse Störungen hervorgerufen werden. Auch die Partikelart und die Partikelmenge können hier eine Rolle spielen.
Die Experten von abovo beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu der Frage, ob für Ihre Anwendungen ein Sauberraum ausreicht oder die Errichtung eines Reinraumes erforderlich ist. Schicken Sie uns dazu einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.